Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt
NIEDERRHEIN. So trocken formuliert der Gesetzgeber: „Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des §23 EStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung (Altverluste) dürfen bis zum Veranlagungszeitraum 2013 vor Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages mit Einkünften aus §20 Abs. 2 EStG verrechnet werden.“
Und was heißt das konkret? – Haben Sie in den vergangenen Jahren sogenannte Spekulationsverluste erlitten und diese in der Einkommensteuerveranlagung deklariert, können Sie die Einbußen mit bestimmten anderen Einkünften aus Kapitalvermögen bis in das Jahr 2013 hinein verrechnen. So können Sie sich möglicherweise gezahlte Abgeltungsteuer erstatten lassen.
Funktioniert das ausschließlich mit Spekulationsgeschäften aus Aktienkäufen? – Die oben beschriebenen steuerlichen Verlustvorträge können einerseits mit speziellen Wertpapieranlagen gehoben werden, aber beispielsweise auch ganz risikolos mit einem abgezinsten Sparkassenbrief. Und das geht so: Sie kaufen heute einen Sparkassenbrief mit einer Laufzeit von drei Jahren, bei dem die Zinsen nicht jährlich, sondern in einer Summe bei Fälligkeit ausgezahlt werden.
Solche Erträge werden behandelt wie Veräußerungsgewinne, die grundsätzlich aber wie Zinsen im Rahmen der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen sind. Die Einlösungsgewinne werden Ihnen separat bescheinigt, so dass eine Verrechnung mit den Altverlusten in der Einkommensteuererklärung 2013 möglich ist.
Gewiss, das Thema ist recht komplex. Hier lohnt der Gang zum Steuerberater, zumindest aber ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater!
(Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)
2.6.2010