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Dividendenrendite: ein Rechenbeispiel

 

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Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

NIEDERRHEIN. Wenn eine Aktiengesellschaft Gewinn erwirtschaftet, dann ist das für alle Beteiligten erfreulich. Doch was soll mit dem Überschuss geschehen? Ein Teil kann in Investitionen wie zum Beispiel den Ausbau der Firma fließen. Ein anderer an die Aktionäre verteilt werden, denn diese sind als Miteigentümer am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens beteiligt. Das Recht auf einen Anteil am Bilanzgewinn der Firma, auch Dividende genannt, ist im Aktiengesetz geregelt.

Alle Aktionäre haben das Recht, an der Hauptversammlung (HV) des Unternehmens teilzunehmen. Dort schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Höhe einer Dividendenzahlung vor, über die die Versammlung dann abstimmt. Der so festgelegte Betrag pro Aktie wird dann am folgenden Tag an die Aktionäre ausgeschüttet. Ein solcher Vorgang lässt sich zumeist am Kurs einer Aktie ablesen. Beispiel: Die Aktie notiert am Tag der HV bei 50 Euro, die Dividende beträgt zwei Euro je Anteilsschein. Am nächsten Handelstag reduziert sich der Kurs der Aktie somit rechnerisch auf 48 Euro.

Und was hat es mit der Dividendenrendite auf sich? Sie gibt eine Art Verzinsung des angelegten Kapitals an. Zu ihrer Berechnung wird die Dividende in Relation zum Kurs der Aktie gesetzt. Bleiben wir beim oben erwähnten Beispiel: Die Aktie notiert bei 50 Euro und es wird eine Dividende von zwei Euro gezahlt. Die Dividendenrendite beträgt somit vier Prozent. Derzeit bieten einige Unternehmen deutlich höhere Dividendenrenditen als es Zinsen für festverzinsliche Anlagen gibt. Jedoch muss jedem Aktionär bewusst sein, dass der Erfolg seiner Anlage von der wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens abhängig ist und es zu deutlich höheren Kursschwankungen kommen kann.


 

Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

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5.8.2015

 

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