Vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Für Kapitaleinkünfte, die oberhalb der Freibeträge erzielt werden, fallen die sogenannte Abgeltungsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an. Während Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag automatisch einbehalten werden, muss derzeit für einen automatischen Kirchensteuerabzug ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Das ist bald nicht mehr nötig. Ab dem 1. Januar 2015 verlangt der Gesetzgeber von allen Kreditinstituten, den Kirchensteueranteil der Kapitalertragsteuer automatisch an das zuständige Finanzamt abzuführen. Das Verfahren funktioniert so: Einmal im Jahr fragt die Sparkasse beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab, welche Kunden einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Für diese führt das Kreditinstitut dann den jeweiligen Kirchensteueranteil der Abgeltungsteuer an das zuständige Finanzamt ab.

Jeder Kunde, der diesen Ablauf nicht wünscht, kann der automatischen Abfrage beim BZSt bis zum 30. Juni 2014 widersprechen. Das geht nur mit einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck, der unter www.bzst.de heruntergeladen werden kann. Die Folge: Das Kreditinstitut erhält keine Meldung zum Kirchensteuerabzug. Stattdessen muss der Anleger die Steuer im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt erheben lassen. Das wird übrigens vom BZSt über eine zu erfolgende Deklaration der Kirchensteuer informiert.

(Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

26.3.2014

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