Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Auch kleine Beträge zur Seite zu legen, lohnt sich, man muss es nur lange genug tun. Das ist der Grundgedanke der vermögenswirksamen Leistung, des VL-Sparens. Und wenn dann der Staat noch etwas dazu tut, kann es sich lohnen.

Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Anlageformen für die persönliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Im Vordergrund stehen dabei Bausparverträge und Aktienfonds, denn diese Sparanlagen werden vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert, eventuell auch einer Wohnungsbauprämie.

Zur Erlangung dieser Zuschüsse hat der Gesetzgeber Einkommensgrenzen festgelegt. Diese sind auf den ersten Blick recht niedrig. Da es sich aber um das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Kinderfreibeträgen und anderen relevanten Ausgaben handelt, kommt eine beträchtliche Zahl von Arbeitnehmern in den Genuss dieser Zulagen.

Zudem gibt es üblicherweise auch noch etwas vom Arbeitgeber dazu; und das unabhängig von der Höhe des Einkommens. Ob und in welcher Höhe dieser Anspruch besteht, regelt der Tarifvertrag. Vermögenswirksame Leistungen werden regelmäßig über einen Zeitraum von sechs Jahren angespart. Danach sind sie noch für ein weiteres Jahr festgelegt. Nach Ablauf der siebenjährigen Anlagefrist kann der Sparer über den gesamten Sparbetrag inklusive der Arbeitnehmersparzulage verfügen.

Beim Fondssparen beträgt die Zulage 20 Prozent auf einen Maximalbetrag von 400 Euro pro Jahr und beim Bausparen 9 Prozent auf 470 Euro. Darin zeigt sich, dass der Staat neben der Bildung von Wohneigentum vor allem auch die langfristige Kapitalbildung im Aktienbereich fördern möchte. Wer aber in Produktivkapital anlegen möchte, muss auch bereit sein, entsprechende Schwankungen zu akzeptieren, dafür gibt es die höhere Förderung. Eine persönliche Beratung empfiehlt sich in jedem Fall, insbesondere auch für Berufsstarter.

(Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

13.6.2012

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