Steuerberater Dr. Andreas Voß sprach vor Ruheständlern
Dr. Andreas Voß sprach auf Einladung der Senioren-Union zum Thema Alterseinkünftegesetz in der Alpener Sparkasse.
ALPEN. „Rentner im Fadenkreuz der Finanzämter“, so zitierte jetzt Steuerberater Dr. Andreas Voß die dramatische Überschrift einer Broschüre. Auf Einladung der Senioren-Union sprach der Experte über die seit Jahren sich verschärfende Situation bei der steuerlichen Veranlagung von Rentnern. Zahlreiche Ruheständler waren in den Mehrzweckraum der Sparkassengeschäftsstelle Alpen gekommen. 2005 sei das sogenannte Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. „Seither werden spürbar mehr Ruheständler zur Kasse gebeten“, so Dr. Voß. Gleichwohl müsse noch lange nicht jeder Rentner Steuern auf seine Renten, Pensionen oder sonstigen Einkünfte entrichten.
Anhand einiger Beispiele führte der Steuerberater die Umgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersbezügen aus. Dr. Voß: „Bis 2004 waren von 20.000 Euro gesetzlicher Rente lediglich 27 Prozent zu versteuern. Nach neuer Gesetzeslage ist der steuerpflichtige Anteil auf satte 50 Prozent gestiegen.“ Weil immer mehr Menschen Einkünfte nicht mehr allein aus der gesetzlichen Rente bezögen, sondern überdies Zahlungen aus privaten Versicherungen oder Betriebsrenten erhielten, sei es zuweilen schwer, den Überblick zu behalten. Das Fazit des Experten: „Um als Rentner steuerlich fit zu bleiben, hilft mitunter nur fachlicher Rat.“
16.3.2010