Gesetzgeber verlangt Angabe der elfstelligen Nummer

Ab 2011 gehört die Steuer-ID auf jeden neuen Freistellungsauftrag.

NIEDERRHEIN. Ab 1. Januar 2011 muss auf neuen oder zu ändernden Freistellungsaufträgen die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eingetragen werden. Dies gelte aber nicht für bestehende Freistellungsaufträge, betont die Sparkasse am Niederrhein. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte 2008 allen Steuerpflichtigen die Steuer-ID schriftlich mitgeteilt. Wer die elfstellige Nummer nicht kennt, dem rät die Sparkasse auf dem letzten Einkommenssteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte 2010 nachzusehen.

28.12.2010