Frank Hoster berichtet vom Anlagemarkt

NIEDRRHEIN. Das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) entfaltet seit Anfang dieses Jahres seine volle Wirkung. Die Reform des Bilanzrechts bewirkt, dass jetzt in der Handelsbilanz die tatsächlichen Verpflichtungen transparent werden, die auf die Unternehmen aufgrund der Pensionszusagen an ihre Mitarbeiter zukommen. Der Gesetzgeber fordert überdies eine realistische Bewertung der Pensionsrückstellungen.

Die Vorgaben können zu einem signifikanten Anstieg der Pensionsrückstellungen führen. Die Mehrbelastungen durch Pensionsverpflichtungen bereiten aktuell nicht nur den öffentlichen Haushalten Probleme, auch kleinere und mittlere Unternehmen sorgen sich. Mit einer frühzeitigen Ausfinanzierung - beispielsweise durch Investmentfonds - kann diese Gefahr minimiert werden.

Laut BilMoG muss ein Unternehmen seinen Pensionsrückstellungen einen marktgerechten Rechnungszins zu Grunde legen sowie die Gehalts- und Rententrends berücksichtigen. Zudem müssen die Pensionszusagen künftig mit zweckgebundenen Vermögenswerten saldiert werden, wenn die Voraussetzungen Insolvenzsicherung und Zweckbindung erfüllt sind.

Unternehmen sollten sich zeitnah mit bestehenden Pensionszusagen befassen und gegebenenfalls eine Rückdeckung ihrer Verpflichtungen auf Basis von Investmentfonds in Erwägung ziehen. Die Ausfinanzierung mittels Investmentfonds ermöglicht deren gegenseitige Verrechnung in der Handelsbilanz. Dadurch werden eine Verkürzung in der Bilanz sowie eine Verbesserung zentraler Kennzahlen wie etwa der Eigenkapitalquote oder des Verschuldungsgrades erreicht.

Investmentfonds eignen sich ferner, um sowohl den mittel- als auch den langfristigen Ausfinanzierungsbedarf zu decken. Deka-Investmentfonds bieten diesbezüglich ein breites Spektrum. Das Angebot reicht von global investierten Aktienfonds, die speziell auf die Altersvorsorge zugeschnitten sind, bis hin zu Garantiefonds.

(Autor Frank Hoster ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

16.6.2010

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