Mehrheit im NRW-Landtag ist für das Sparkassengesetz

NRW-Finanzminister Dr. Helmut Linssen: „Wir haben ein gutes Gesetz verbessert.“

DÜSSELDORF. Gegen die Stimmen der Opposition hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen dem bis zuletzt heftig umstrittenen Sparkassengesetz in der zweiten Lesung zugestimmt. Trotz einiger, von vielen Seiten begrüßter Änderungen war im Parlament kein Konsens für das neue Sparkassengesetz zu finden. „Wir konnten dem Entwurf einige Giftzähne ziehen, ein ganz gefährlicher ist drin geblieben und der heißt Trägerkapital“, sagte unmittelbar im Anschluss an die mehr als einstündige Debatte der SPD-Abgeordnete Martin Börschel, der zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn ist.

Zentrale Streitpunkte aus dem Gesetz herausgenommen

Die beiden NRW-Sparkassenverbände und die kommunalen Spitzenverbände hatten zuvor begrüßt, dass die Regierungsfraktionen der CDU und der FDP in einem gemeinsamen Änderungsantrag zentrale Streitpunkte aus dem Gesetz herausgenommen hatten. So wird es beispielsweise keinen gesetzlich angeordneten Finanzverbund in NRW und damit weiterhin die Möglichkeit geben, mit Verbundpartnern auf der Basis freiwilliger Verträge zusammenzuarbeiten. Und auch mit der nunmehr gefundenen Regelung für die Ausschüttung von Gewinnen zeigten sich die Verbände einverstanden. Die Möglichkeit zur Bildung von Trägerkapital lehnten sie jedoch entschieden ab.

Hitzige Parlamentsdebatte

Die Bewertungen der Änderungen in der erneut hitzigen Parlamentsdebatte der zweiten Lesung konnten kaum unterschiedlicher ausfallen. „Wir haben ein gutes Gesetz verbessert“, sagte Finanzminister Dr. Helmut Linssen. „Die vollzogenen, aber nicht ausreichenden Änderungen sind ein Schlag ins Gesicht des Finanzministers“, entgegnete die SPD-Abgeordnete Gisela Walsken. Die Sprecherin des Haushalts- und Finanzausschusses betonte, dass die Möglichkeit zur Einführung von Trägerkapital, das nicht handelbar sein soll, die Gefahr einer späteren Privatisierung berge. „Im direkten Vergleich mit dem Stammkapital privater Gesellschaften könnte der Europäische Gerichtshof möglicherweise eine Handelsbeschränkung bemängeln“, so Walsken.

Vor der abschließenden Abstimmung über das Gesetz beantragte die SPD-Fraktion, den Gesetzesentwurf nochmals in den Haushalts- und Finanzausschuss zu verweisen. Dort sollten die weiterhin strittigen Punkte Trägerkapital sowie die Zentralbankfunktion der WestLB und die vorgesehene Zwangsfusion der beiden Sparkassenverbände erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Die Mehrheit von CDU und FDP lehnte diesen Antrag ab, vertagte jedoch die dritte und abschließende Lesung auf die Plenarsitzung am Donnerstag, 13. November 2008. „Das hat allenfalls Signalwirkung, aber keine inhaltlichen Konsequenzen“, kommentierte Dr. Karlheinz Bentele, der frühere Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, der die Landtagsdebatte von der Besuchertribüne aus verfolgt hatte.

Landesregierung bekennt sich zum Drei-Säulen-Modell

Angesichts der Finanzkrise, darin waren sich die NRW-Parlamentarier einig, sei nochmals deutlich geworden, wie wichtig die drei Säulen des deutschen Finanzmarktes seien. Finanzminister Linssen: „Die Landesregierung bekennt sich zum Drei-Säulen-Modell und zum öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sparkassen, wir wollen keine Privatisierung.“ Den von zahlreichen Protesten begleiteten Streit um die Novellierung des Sparkassengesetzes in NRW nannte der Minister ein „bedauerliches Missverständnis“. Zuletzt hatten Tausende von Sparkassenmitarbeitern vor dem Landtag gegen die Initiative der Regierung protestiert, weil sie eine Privatisierung ihrer Häuser fürchteten.

Nachtrag am Donnerstag, 13. November 2008, 14.30 Uhr.

Nach der dritten Lesung hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen erwartungsgemäß das Sparkassengesetz ohne weitere Änderungen mit der Mehrheit von CDU und FDP verabschiedet. Zuvor hatte Gisela Walsken, SPD-Landtagsabgeordnete und Sprecherin des Haushalts- und Finanzausschusses, nochmals den Antrag eingebracht, das Trägerkapital und weitere strittige Punkte aus dem Gesetzesentwurf herauszunehmen. In namentlicher Abstimmung entschieden sich 98 Abgeordnete dagegen, 80 dafür und ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Gisela Walsken: "Wir wollen namentlich dokumentieren, wer sich für das Trägerkapital und damit für die Gefahr entscheidet, dass unsere Sparkassen irgendwann doch privatisiert werden."


13.11.2008

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.