Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Real Estate Investment Trusts sind börsennotierte Aktiengesellschaften mit steuerlichen Vergünstigungen, die unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Diese REITs (gesprochen: Riets) müssen 75 Prozent ihres Vermögens in Immobilien halten und 75 Prozent ihrer Erträge mit Immobilien erzielen. Nach dem jüngsten Gesetzentwurf des Kabinetts müssen die deutschen REITs mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an die Anteilseigner ausschütten. Die Dividenden werden dann mit dem persönlichen Satz versteuert.

Die Bundesregierung will die direkte Beteiligung eines Anlegers an REITs auf zehn Prozent begrenzen, indem Beteiligungen darüber entweder nicht erlaubt oder zumindest nicht der günstigen Besteuerung unterworfen werden. Neben dieser Höchstbeteiligungsgrenze soll es auch eine sogenannte Mindeststreubesitzgrenze geben, nach der mindestens 15 Prozent der REIT-Aktien von Kleinaktionären gehalten werden müssen, die einzeln nicht mehr als drei Prozent besitzen. "Der deutsche REIT soll auch Kleinanlegern die Möglichkeit einer fungiblen Investition in Immobilien eröffnen", erklärte ein Sprecher der Bundesregierung.

REITs waren so in Deutschland bisher nicht auflegbar. Es gibt jedoch bereits Fonds, die in diese „Immobilienaktien“ im Ausland investieren, beispielsweise der DekaTeam-Immoflex USA, ein Fonds ohne Ausgabeaufschlag (WKN 986472), und der Franklin Global Real Estate (WKN A0F6Y8).

(Unser Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. - Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen, und keine Aussage in diesem Bericht ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

7.11.2006

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