Hier schreibt Harald Schönherr / Vielseitiges Spektrum
NIEDERRHEIN. Die bewährte Form der privaten Altersvorsorge ist zukünftig neben dem herkömmlichen Rentensystem unbedingt notwendig. Sicherlich haben sich per 1.1.2005 die Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Jedoch sind Anlagen wie Lebens- und Rentenversicherungen auch weiterhin interessant.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Bei der Auszahlung der Renten fallen nur für einen geringen Ertragsanteil Steuern an. Die Verträge bieten heute grösstmögliche Anpassungsmöglichkeiten. Hinterbliebenenschutz kann individuell geregelt werden. Bei einer Auszahlung des Kapitals ab Endalter 60 Jahre und einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren wird nur die Hälfte der Erträge versteuert. Zudem gibt es Förderungsmodelle wie "Riester-Rente" oder Firmenrenten. Bei den Versicherungsprodukten sollten jedoch immer langfristige Anlageperspektiven im Vordergrund stehen. Das Spektrum ist sehr vielseitig und bedarf sicher einer individuellen Beratung. Auf lange Sicht betrachtet kommen derzeit Berufstätige um eine private Vorsorge nicht herum.
Steuerfreie Kurszuwächse
Auch bieten Fondssparpläne neben attraktiven Renditechancen hohe Flexibilität und die Aussicht auf steuerfreie Kurszuwächse. Hier sind je nach individueller Neigung und Bedürfnissen Laufzeiten, Risiko-/Chancenorientierung, Sicherungs- und Auszahlphasen anpassbar. Der wesentliche Vorteil des Fondssparens ist die Flexibilität. Sie sind grundsätzlich ungebunden. Eine Förderung des Fondssparens ist über die vermögenswirksame Leistung möglich. Es wäre schade, wenn Sie hierauf Anspruch hätten und nach Kürzung oder Wegfall vieler anderer Förderungen auf diese verzichten. Der Anlagehorizont sollte aufgrund möglicher Kursschwankungen bei Nutzung von Aktienfonds immer langfristig sein.
Je nach Laufzeit
Sparverträge bieten neben attraktiven Grundverzinsungen je nach Laufzeit gestaffelt hohe Prämienzahlungen. Dadurch läßt sich auf längere Sicht ein guter Ertrag erzielen. Da jedoch üblicherweise keine Spesen anfallen und Kursschwankungen bei Sparbüchern ausgeschlossen sind, ist ein Sparvertrag durchaus auch bei kurzfristigerer Laufzeit interessant. Es ist aber zu sagen, dass Zinsen und Prämien bei Überschreiten des Freistellungsauftrages vollständig der Einkommensteuer unterliegen und eine Förderung nicht stattfindet.
(Unser Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. - Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen, und keine Aussage in diesem Bericht ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)
25.4.05