Erben und Vererben / Jurist referierte in der Sparkasse

NEUKIRCHEN-VLUYN. Über das richtige Verhalten im Erbfall informierte im Mehrzweckraum der Sparkasse an der Poststraße jetzt Dr. Michael Mauke. Sowohl für die Erben als auch für diejenigen, die vererben wollten, gälte es, rechtzeitig das Richtige zu tun, so der Jurist. Rund 40 Besucher folgten den Ausführungen des Juristen Dr. Mauke zum Thema „Erben und Vererben“.

Zum zwölften Mal fand diese Veranstaltung nun auf Einladung der Sparkasse statt. Es ging darum, Fallen und Fehler zu vermeiden, die häufig für böse Überraschungen bei den Angehörigen sorgten, da bei Ungenauigkeiten im Testament streng nach gesetzlichen Regeln verfahren würde, so Dr. Mauke. Der Jurist betonte, daß man sich nicht scheuen solle, rechtzeitig seinen letzten Willen festzulegen.

Hund und Katze gehen leer aus

Ohne Testament erben zunächst die Verwandten erster Ordnung. Dazu gehören die Kinder und, wenn diese schon gestorben sein sollten, die Enkel. „Geld fließt wie Blut“, erklärte Dr. Mauke. Das bedeute, daß die nähere Verwandtschaft die weiter entfernte ausschließt. Stiefkinder erben nicht, sofern sie nicht adoptiert sind. Wer etwas zu vererben habe, solle deshalb frühzeitig festlegen, was er vererben will, an wen und auch wer das Erbe verwalten soll. Als möglicher Erbe kommt jeder, der rechtsfähig ist, in Frage, Hund und Katze aber gehen leer aus.

Der „Pflichtteil“ sei die Hälfte dessen, was der Erbe bekäme, wenn es kein Testament gäbe. Er ist beschränkt auf Erben erster Ordnung, die Ehefrau oder die Eltern. Im Fall des Berliner Testamentes setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder zu Nacherben. Die Kinder könnten zwar den Pflichtteil fordern, aber dann folge ein notariell beglaubigter Pflichtteilsverzicht durch Auszahlung. Es folgt dann bei der Einsetzung als Nacherbe wieder die Herabsetzung auf den Pflichtteil. Dieser entfalle nur bei Mordabsichten oder öffentlicher Demütigung.

Broschüre: Erben und Vererben – das Wichtigste über Erbschaft und Testament

Die Erben sollten nicht versäumen zu überprüfen, ob sie ein positives Erbe antreten. Wenn sie das Erbe ausschlagen, erbt der nächste der Rangfolge. Egal, ob nun als Erbe oder Erblasser – in jedem Fall sei es sinnvoll, einen Anwalt oder Notar zu Hilfe zu ziehen. Einige Besucher fragten gezielt nach unklaren Situationen, in die Dr. Mauke Licht brachte

Die Broschüre „Erben und Vererben – das Wichtigste über Erbschaft und Testament“ vom Sparkassen RatgeberService kann bei der Sparkasse am Niederrhein unter der Rufnummer 02845/3930 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden.

18.10.2004

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