Nach dem Überfall auf Sparkassen-Filiale in Achterathsfeld
MOERS. „Das war ein Bankraub, wie er im Buche steht.“ So beurteilte der Vorsitzende Richter der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve, Ulrich Knickrehm, die Tat eines 30jährigen Mannes aus Moers-Kapellen, der am 7. August 2002 die Geschäftsstelle der Sparkasse Moers an der Ringstraße überfallen hatte. Bereits wenige Minuten nach seinem bewaffneten Raubüberfall verhaftete die Polizei Markus H. vor dem Wohnhaus seiner Schwester, unweit der Sparkassen-Geschäftsstelle. Ein Zeuge hatte sich das Kennzeichen des Autos gemerkt, mit dem der noch vermummte Täter davonfuhr.
Nur gut drei Monate nach der Tat wurde der drogenabhängige Mann im Moerser Amtsgericht wegen zweifacher schwerer räuberischer Erpressung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Drei Tage vor dem Überfall auf die Sparkasse hatte er Mann die Tankstelle der Raststätte Geismühle an der A 57 überfallen und rund 800 Euro erbeuten können.
Bevor er am 7. August 2002, kurz vor der Mittagspause, vermummt und bewaffnet Angst und Schrecken in der Geschäftsstelle an der Ringstraße verbreitete, war er zuvor zur größeren Geschäftsstelle an der Bahnhofstraße gefahren, entschloß sich aber, diese nicht zu überfallen. Er fuhr weiter nach Achterathsfeld, stellte sein Auto in etwa 100 Meter Entfernung ab und betrat den Schalterraum - in dem sich zu diesem Zeitpunkt keine Kunden und fünf Angestellte befanden - mit den Worten: „Überfall, Geld her!“ Zwei völlig verängstigte Mitarbeiterinnen händigten ihm Geld aus, der Täter aber fuchtelte mit der Waffe herum und schrie: „Ich will mehr, ich will mehr! Ich weiß, dass da mehr ist!“ Eine der beiden Angestellten in ihrer Zeugenaussage zum Vorsitzenden Richter: „Ich hatte Angst, dass der wirklich schießt.“
Für den Überfall auf die Sparkasse wurde der 30jährige von der Strafkammer zu drei Jahren und sechs Monaten, für den Überfall auf die Tankstelle zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht bildete daraus eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren, wie sie auch Staatsanwalt Peter Aldenhoff beantragt hatte. Eine psychische Erkrankung und auch Drogensucht begründe noch keine Schuldunfähigkeit oder Schuldminderung, wie Richter Knickrehm in seiner Urteilsbegründung ausführte. „Das ist Gewalt – auch mit einer Schreckschusspistole“, sagte der Richter abschließend.