Bundesfoerderung effiziente Gebauede 0222

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. In der Zwischenzeit wurde für alle Anträge, die bis einschließlich 23. Januar 2022 gestellt wurden, die Bearbeitung wieder aufgenommen. Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. Dazu befindet sich die KfW derzeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung.

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