Die KfW hat die Schnellkredite für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler angepasst. Antragsberechtigt sind jetzt auch Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Teil-Sondertilgungen sind nun ohne Vorfälligkeitsentgelt möglich (auch für bereits zugesagte KfW-Schnellkredite 2020). Zudem ist eine Verlängerung des Programms über das Jahresende geplant.