Ab 2023 gelten die neuen Sparerpauschbeträge von 1.000 (Einzelveranlagung) und 2.000 Euro (gemeinschaftliche Veranlagung). Wir haben alle bei uns hinterlegten Freistellungsaufträge automatisch erhöht.
Ab 2023 gelten die neuen Sparerpauschbeträge von 1.000 (Einzelveranlagung) und 2.000 Euro (gemeinschaftliche Veranlagung). Wir haben alle bei uns hinterlegten Freistellungsaufträge automatisch erhöht.