BEG 1121

 

Es gibt Änderungen bei der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG): Förder­gelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einspar­potenzial am höchsten ist – in Gebäude­sanierungen und besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug entfällt das Förder­budget für weniger effiziente Neubauten zum 1. Februar 2022. Betroffen sind davon die Effizienz­haus-Stufe 55 für Wohngebäude und anders genutzte Immobilien. Das bedeutet konkret: Die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienz­gebäude-Stufe 55 bei Neubauten können nur noch bis zum 31. Januar 2022 beantragt werden.  

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