Es gibt Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für weniger effiziente Neubauten zum 1. Februar 2022. Betroffen sind davon die Effizienzhaus-Stufe 55 für Wohngebäude und anders genutzte Immobilien. Das bedeutet konkret: Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten können nur noch bis zum 31. Januar 2022 beantragt werden.