Unternehmen, Solo-Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ebenfalls einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Unterstützung hat der Bund als Überbrückungshilfe III nun bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich ausgeweitet.