Eine neue EU-Richtlinie regelt das Online-Banking neu
NIEDERRHEIN. Seit Mitte September gelten im Online-Banking neue Regeln. „Die neue EU-Richtlinie mit der Bezeichnung PSD2 sorgt für mehr Sicherheit, Komfort und Transparenz“, sagt Giovanni Malaponti, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse am Niederrhein. Alle 90 Tage fragt das Online-Banking nun nach einer TAN, um sicherzugehen, dass Unbefugte sich keinen Zugang zu fremden Konten verschaffen können. Alle dazu notwendigen Service-TANs sowie SMS bleiben kostenfrei. Für Überweisungen auf eigene Konten sowie bei einem Betrag unter 30 Euro benötigt man keine TAN mehr.
Konten bei anderen Kreditinstituten können über eine White-List für die TAN-lose Überweisung unter 30 Euro freigeschaltet werden. Für eine Abfrage von Umsätzen, die älter als 90 Tage sind, fragt das System ebenfalls nach einer Service-TAN. Neu ist eine stets aktuelle Übersicht darüber, wie dazu befugte Anbieter für Zahlungs¬dienste auf Konten zugreifen und welche Informationen sie zukünftig abrufen dürfen. Auf eines weist Giovanni Malaponti besonders hin: „Man sollte Apps und Software immer auf dem aktuellsten Stand halten und regelmäßig Updates machen.“
18. September 2019