VOM ANLAGEMARKT

Anlagemarkt: Das Depot stabilisieren

 

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Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

NIEDERRHEIN. Geringe Wertschwankungen und stabile Erträge? Aktuell richten viele Anleger den Blick auf Immobilien. Der Preis für ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung ist für den Einzelnen aber oft recht hoch. Und auch nicht jeder möchte den Großteil seines Ersparten in ein einziges Objekt stecken. Wer Anteile an einem Offenen Immobilienfonds erwirbt, kann mit überschaubaren Beträgen Immobilienbesitzer werden. Die Fondsgesellschaft kauft beispielsweise Bürohäuser oder Einkaufszentren. Erträge aus der Vermietung und realisierte Gewinne schüttet sie in der Regel einmal jährlich an die Anleger aus. Ein Teil des Fondsvermögens wird am Zinsmarkt angelegt, um für Immobilienzukäufe oder Rückgaben von Fondsanteilen liquide zu sein.

Gegenüber dem Kauf einer Einzelimmobilie sind bei Immobilienfonds die Risiken breit gestreut. Die Fondsmanager achten auf den Kauf von Gebäuden in Top-Lagen und langfristigen Verträgen mit solventen Mietern. Zudem können sie in verschiedenen Ländern investieren – entsprechend deren Immobilienmarktzyklen. Die Deka-Bank, das Wertpapierhaus der Sparkassen, ist eine der größten Anbieterinnen Offener Immobilienfonds in Deutschland. Der „Deka-ImmobilienGlobal" beispielsweise wurde zum fünften Mal in Folge mit dem Scope Award als bester global investierender Offener Immobilienfonds für Privatinvestoren ausgezeichnet. Ein Kauf von Immobilienfonds ist sowohl als Einmalanlage als auch in Form eines Sparplans ab 25 Euro monatlich möglich. Erste nützliche Informationen finden Sie unter www.deka.de oder in jeder Sparkassen-Geschäftsstelle.

Mit welchen Risiken muss ein Immobilienfond-Anleger rechnen? Mietausfälle können zur Wertminderung der Gebäude führen und bei Anlagen außerhalb der Euroländer ergeben sich Wechselkursschwankungen. Hinsichtlich der Anlage liquider Mittel ist ein Zinsänderungsrisiko möglich. Und ganz allgemein unterliegt die Wertentwicklung von Immobilien den Konjunkturzyklen. Zu beachten ist weiterhin die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindesthaltefrist von 24 Monaten bei Anteilen an Offenen Immobilienfonds.

Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein.

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12.11.2014

 

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