Aktuelle Studie zu vermögenswirksamen Leistungen (VL)
Es gibt keinen guten Grund, auf Vermögenswirksame Leistungen zu verzichten. Das Geld vom Arbeitgeber – immerhin bis zu 40 Euro monatlich – sollte man unbedingt annehmen.
NIEDERRHEIN. Sehr viele Arbeitnehmer verzichten auf Geld vom Chef. Laut aktueller „Verbrauchs- und Medienanalyse“ (www.vuma.de) nehmen lediglich 15 Prozent aller deutschen Haushalte Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Anspruch. Dabei stehen rund 94 Prozent aller Arbeitnehmer solche Zahlungen zu, so der Beratungsdienst „Geld und Haushalt“.
„Diese Leistung vom Arbeitgeber sollte man unbedingt annehmen“, so Harald Schönherr. Der Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein sagt weiter: „Die VL-Zahlungen sind nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, wie viele Arbeitnehmer fälschlicherweise glauben.“ Gehaltsgrenzen gelten lediglich für die staatlichen Prämien, die es noch obendrauf gibt.
Was der Arbeitgeber dazu gibt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Das können bis zu 40 Euro monatlich sein. Dazu kommt ggf. die staatliche Arbeitnehmersparzulage von bis zu 20 Prozent. Harald Schönherr: „Sind diese beiden Dinge geklärt, können wir die Kunden dabei unterstützen, die für sie richtige Anlageform zu wählen.“
Schönherr nennt Beispiele: „Manche investieren lieber in risikoreiche Anlageformen, die anderen bevorzugen Bausparverträge. Und wer aufgrund seines Einkommens keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, fährt etwa mit einem festverzinslichen VL-Sparplan am besten.“
17.8.2011