Frank Hoster berichtet vom Anlagemarkt
NIEDERRHEIN. Eine aktuelle Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg belegt es: Noch nie arbeiteten in Deutschland so viele ältere Menschen. Mehr als sieben Millionen Arbeitnehmer waren in 2010 über 50 Jahre alt. Das Thema Altersteilzeit spielt deshalb eine wichtige Rolle. Ursprünglich sollte mit der Altersteilzeit ein gleitender Übergang in den Ruhestand erreicht werden. Beschäftigte ab 55 konnten in der Phase vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ihre Arbeitszeit halbieren.
In der Praxis wählen rund 90 Prozent der Arbeitnehmer die Altersteilzeit im Blockmodell. Hier bezieht der Beschäftigte in der Erwerbsphase ein reduziertes Gehalt, womit die anschließende Freistellungsphase finanziert wird. Die im Blockmodell aufgebauten Wertguthaben resultieren demnach aus bereits erbrachter, aber noch nicht entlohnter Arbeitsleistung. Aus diesem Grund sind sie für den Fall der Betriebsinsolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Unterbliebe eine Sicherung der Wertguthaben, gingen die Mitarbeiter bei einer Pleite ihres Unternehmens leer aus.
Die gesetzlichen Insolvenzsicherungsvorschriften von Altersteilzeitvereinbarungen wurden nach negativen Erfahrungen bei Firmenpleiten nochmals deutlich verschärft. Seither sind bilanzielle Rückstellungen oder Einstandspflichten zwischen Konzernunternehmen als Mittel der Insolvenzsicherung nicht mehr zulässig. Zudem achten Wirtschaftsprüfer bei Bilanzprüfungen verstärkt auf eine ausreichende Sicherung von Wertguthaben.
Für die Sicherung und Administration der Wertguthaben stehen unterschiedliche Optionen zur Verfügung, beispielsweise das Verpfändungs-, Treuhand- oder Bürgschaftsmodell. Welches am besten geeignet ist, hängt von der konkreten Situation im Unternehmen, der Zahl der beteiligten Mitarbeiter bzw. der Höhe der Wertguthaben ab. Darüber informieren gerne die Experten der Sparkasse am Niederrhein.
(Autor Frank Hoster ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt. )
7.9.2011