Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Für Diskussionsstoff hat die gesetzliche Altersvorsorge eigentlich schon immer gesorgt. Das zeigt ein Blick in ihre Geschichte: 1889 legte Otto von Bismarck mit dem Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung den Grundstein für ein modernes Sozialversicherungssystem. Damals wurde die Altersrente erst bei Vollendung des 70. Lebensjahres gezahlt – und das bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von unter fünfzig Jahren.

Bis zur gesetzlichen Rente, wie wir sie heute kennen, sollten noch viele Reformen vergehen. So zahlte bis zum Jahr 1956 jeder Versicherungspflichtige auf ein persönliches Rentenkonto ein. Weil die Weltwirtschaftskrise und der Zweite Weltkrieg die Reserven aber stark angegriffen hatten, wurde 1957 der Übergang zum Umlageverfahren eingeleitet. Die Umstellung wurde dann zehn Jahre später abgeschlossen. Seitdem wird die gesetzliche Rente aus den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt.

Demografische Entwicklung verändert Altersvorsorge

In den Siebzigern wurden die Leistungen des Systems zunächst noch einmal erheblich erweitert. Doch mit wachsenden Arbeitslosenzahlen sowie der problematischen demografischen Entwicklung geriet die Stabilität der Beiträge in Gefahr. Seither bewegt sich die Altersvorsorge wieder zunehmend von der staatlichen in die private Verantwortung.

Seit 2005 werden gesetzliche Alterseinkünfte in wachsendem Umfang nachgelagert besteuert, also bei Auszahlung der Rente. Im Gegenzug sind allerdings auch immer mehr Altersvorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen absetzbar. Zusätzlich greift Vater Staat Vorsorgesparern mit lukrativen Zuschüssen unter die Arme.

Riestern wird gefördert

Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Riester-Rente. Zum Kreis der Förderberechtigten zählen neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern unter anderem auch Beamte sowie die Ehepartner von Zulagenberechtigten. Der maximal förderfähige Gesamtbeitrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Wer nach dem Riester-Modell vorsorgt, erhält aktuell 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro.

Darüber hinaus wird ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für diejenigen gezahlt, die noch unter 25 Jahre alt sind und einen Vertrag abgeschlossen haben. Vor allem für junge Familien ist das Riester-Sparen schon mit kleinen Beiträgen überaus lohnenswert. Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, muss der Sparer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, wobei die staatlichen Zulagen mitgerechnet werden und so die aufzubringende Summe verringern.

(Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. Diese Information dient Werbezwecken. Sie genügt nicht allen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanz-analysen und führt nicht zu einem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die die Sparkasse am Niederrhein für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Keine Aussage in dieser Veröffentlichung ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

23.9.2009

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