1. Fachtagung zum neuen Sparkassengesetz in NRW
Am Rande der 1. Fachtagung des RSGV zum neuen Sparkassengesetz begrüßte Verbandspräsident Michael Breuer (Mitte) insgesamt 14 Verwaltungsräte, stellvertretende Verwaltungsräte und Vorstände der Sparkasse am Niederrhein (v.l.n.r.): Wilhelm van gen Hassend, Franz-Josef Stiel, Holger Klucken, Werner Launer, Jürgen Schmitz, Petra Rennicke, Ralf Fleischer, Giovanni Malaponti, Michael Breuer, Dr. Herwigh Engau, Erika Scholten, Winfried Schoengraf, Sigrid Ringel, Klaus Plonka, Klaus Franzen, Klaus Brohl und Monika Pogacic.
DÜSSELDORF. Das neue Sparkassengesetz in NRW sieht vor, dass sich die „Mitglieder des Verwaltungsrates regelmäßig zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben fortbilden“. Bereits zur ersten vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) organisierten Fachtagung konnte Verbandspräsident Michael Breuer jetzt rund 150 Verwaltungsräte und Vorstände begrüßen. „Die komplexer gewordenen Anforderungen an die Gremien haben nun rechtliche Grundpfeiler“, so Breuer.
"Es werden schwierige Jahre."
Zugleich betonte er, dass sich das Geschäftsmodell der Sparkassen in der internationalen Finanzkrise bewährt habe. „Es geht nun darum, der gestiegenen Verantwortung der Verwaltungsräte ein fachlich und inhaltlich angemessenes Bildungsangebot zur Seite zu stellen“, so der RSGV-Präsident. Denn: „Es werden schwierige Jahre.“
Neu ist, dass der Verwaltungsrat zukünftig einen Risikoausschuss bildet. Er übernimmt unter anderem die Aufgaben des Kreditausschusses, der als eigenes Organ entfällt. Zudem soll der Risikoausschuss die „Grundsätze der Risikopolitik und Risikosteuerung der Sparkasse mit dem Vorstand“ beraten, so das Gesetz.
Möglich, aber nicht glücklich
Die Aufgaben des Bilanzprüfungsausschusses sind nunmehr genauer beschrieben, er ist unter anderem für die „Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems“ zuständig. Achim Engel, Wirtschaftsprüfer und Revisionsdirektor des RSGV kommentierte die neuen Anforderungen in seinem Vortrag zur Prüfung des Risikomanagements so: „Aufgaben, die Sie immer schon hatten, sind jetzt präzisiert.“
Dr. Herwigh Engau, Chefsyndikus des Verbandes, beleuchtete Fragen zur Neufassung des Sparkassengesetzes. Darin sei beispielsweise weder Form noch Inhalt des im Gesetz geforderten Berichtes, den der Risikoausschuss an den Verwaltungsrat erstatten soll, näher beschrieben. Mit „möglich, aber nicht glücklich“ beantwortete er die Frage aus dem Plenum, ob eine Personenidentität innerhalb der beiden Ausschüsse erlaubt sei. Spannend, aber offen sei überdies, ob alle Entscheidungen des Verwaltungsrates zukünftig für die Trägervertretung verbindlich seien.
Gefühl für Risiken entwickeln
Wie ein „erfolgreiches Risikomanagement in Kreditinstituten“ gelingen kann, beschrieb Professor Arnd Wiedemann vom Lehrstuhl für Finanz- und Bankmanagement der Universität Siegen. Engere Margen, steigende Volatilität der Märkte, immer neue Produkte und Instrumente sowie ein zunehmend aggressiver Verteilungskampf sorge in den Sparkassen für immer neue Anforderungen. Eine funktionierende Risikosteuerung müsse den chancenreichsten Weg durch dieses anspruchsvolle Gelände finden, so Wiedemann. Und das könne nur gelingen, „wenn gut informierte Entscheider ein Gefühl für Risiken entwickeln, dabei nicht zu restriktiv werden und verfügbare Handlungsspielräume optimal nutzen.“
6.2.2009