MdB Dr. Ulrich Krüger zu Gast in der Alten Kellnerei

Diskutierten in der Alten Kellnerei über den besseren Risikoschutz für Kreditnehmer (v.l.n.r.): Rechtsanwalt Ulrich Kaiser, Sparkassenvorstand Frank-Rainer Laake, MdB Dr. Ulrich Krüger und Rechtsanwältin Sonja Herzberg.

RHEINBERG. Die Vorstellung, dass das eigene Haus oder die Eigentumswohnung plötzlich zwangsversteigert wird, obwohl man seine monatlichen Raten regelmäßig bezahlt hat, klingt abwegig. Trotzdem hat es diese Fälle gegeben, nachdem verschiedene Kreditinstitute die Immobiliendarlehen ihrer Kunden an private Finanzinvestoren verkauft hatten. Vor diesem Hintergrund verabschiedeten Bundestag und Bundesrat im vergangenen Monat das Risikobegrenzungsgesetz. „Es schützt die Kunden von Banken und Sparkassen nun zukünftig besser davor, Opfer von rücksichtslosen Spekulanten zu werden“, sagte der Bundestagsabgeordnete Dr. Ulrich Krüger jetzt in der Alten Kellnerei.

Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (AsJ) berichtete der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, „dass die Arbeit an diesem Gesetz Spaß gemacht hat und außerdem ein ordentliches Ergebnis dabei herausgekommen ist.“ Gleich zu Beginn seines Vortrages betonte Dr. Krüger: „Die örtlichen Sparkassen hier am Niederrhein haben auch vorher keine Kredite ihrer Kunden verkauft.“ Zugleich betonte er, dass das Gesetz sich natürlich nur auf Verträge beziehe, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden.

Frank-Rainer Laake, Vorstandsmitglied der Sparkasse am Niederrhein: „Wir streben eine lange und vertrauensvolle Kundenbeziehung an, der Verkauf von Krediten kam daher nie für uns in Frage. Wenn unsere Kunden sich trotzdem Sorgen machen und nachfragen, erhalten sie von uns eine verbindliche Zusage, dass wir ihre bestehenden Darlehen nicht veräußern werden.“

13.8.2008