Harald Schönherr berichtet vom Anlagemarkt

NIEDERRHEIN. Die Abgeltungssteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. An dieser Stelle hatte ich bereits auf die Möglichkeit hingewiesen, allein durch die Verlagerung der Zinsgutschrift die Rendite erhöhen zu können. Die gesetzliche Neuregelung lässt neben dieser Möglichkeit auch das sogenannte Konservieren steuerfreier Erträge zu. Hierbei können risikobewusste Anleger bis Ende 2008 Aktien oder Aktienfonds erwerben, und nach einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten Kursergebnisse ohne steuerliche Auswirkungen realisieren. Das bedeutet, dass unter langfristigen Anlageperspektiven auch weiterhin steuerfreie Kursgewinne möglich sein werden. Mit dem Verkauf dieser Anlagen nach dem 1. Januar 2009 wird dann aber letztmalig dieser Vorteil zu erzielen sein. Bei einer späteren Wiederanlage sind zukünftige Kursergebnisse immer steuerpflichtig.

Doch auch ein konservativer Anleger kann von den Vorteilen solch einer Konservierungsregelung profitieren. Am Beispiel einer Inhaberschuldverschreibung, das ist ein festverzinsliches Wertpapier mit vorgegebener Endfälligkeit, lässt sich diese Möglichkeit gut verdeutlichen. Eine solche Anlage bringt Ihnen bei einer Laufzeit bis zum 15. Mai 2013 einen jährlichen Zins von 3,50 Prozent. Dieser ist steuerpflichtig. Angenommen, Sie kaufen jetzt das Wertpapier zu einem Kurs von 96,72 Prozent, so erfolgt die Rückzahlung in 2013 zu garantierten 100 Prozent. Der damit erzielte Kursgewinn ist steuerfrei, da am Fälligkeitstag das alte Steuerrecht zieht.

Ohne Berücksichtigung des Steuervorteils beträgt die aus Zins und Kursgewinn bestehende Rendite 4,18 Prozent. Bei längerfristigen Anlagen sind selbstverständlich auch höhere steuerfreie Ertragsanteile möglich. Bonitätsstarke Anleihen sind jetzt für all jene Anleger interessant, die erst zu einem bestimmten Termin die Beträge benötigen oder bis zum Ende der Laufzeit auch tatsächlich auf das angelegte Geld verzichten können. Zu diesem Termin sind die Rückzahlungsbeträge und der Steuervorteil sicher. Aber auch hier gilt: Bei Wiederanlage nach dem 1. Januar 2009 können zukünftig keine steuerfreien Ertragsanteile mehr erzielt werden.

(Unser Autor Harald Schönherr ist Anlageexperte bei der Sparkasse am Niederrhein. - Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen, und keine Aussage in diesem Bericht ist als solche Garantie zu verstehen. Die Sparkasse am Niederrhein übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt.)

4.12.2007