Vier Sparkassen: veränderte Geschäftsbedingungen
KREIS WESEL. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erfüllen in vielen Wirtschaftsbereichen die wichtige Funktion, für unterschiedlichste Geschäftsvorfälle eine verlässliche rechtliche Grundlage zu schaffen. Gerade im Bereich der Kreditwirtschaft müssen sehr komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge geregelt werden, für die zum Teil unmittelbar anwendbare gesetzliche Bestimmungen fehlen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen regeln Rechte und Pflichten der Kunden und Sparkassen mit dem Ziel, eine zuverlässige Vertragsgrundlage und einen fairen Ausgleich der Interessen zu schaffen.
Zum 1. Mai 2002 haben die Sparkassen in Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg die AGB geändert. Die vorgenommenen Änderungen sind zu großen Teilen redaktioneller Natur und dienen dazu, die Übersichtlichkeit der AGB zu erhöhen. Darüber hinaus tragen sie veränderten Gegebenheiten Rechnung, wie z. B. der Einführung des Euros als Bargeld oder dem Wegfall der Eurocheque-Garantie.
Von besonderer praktischer Bedeutung ist die generelle Verlängerung der Widerspruchsfristen von 4 auf 6 Wochen. Wegen der gestiegenen Bedeutung neuer Kommunikationswege ist der Widerspruch künftig nicht nur schriftlich, sondern auch auf elektronischem Wege möglich.
Die vier Sparkassen werden ihre Kunden durch Plakate und Hinweise auf den Kontoauszügen über die Änderungen informieren. Außerdem liegen die AGB in allen Geschäftsstellen aus.
Wie schon bisher üblich gelten gemäß Nr. 2 Abs. 2 die geänderten AGB als genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 6 Wochen widersprochen wird. Sie werden dann Grundlage der Geschäftsbeziehung.
15.4.2002