Bundesweit einheitliche Notrufnummer bleibt erhalten

KREIS WESEL. Sparkassenkunden können auch weiterhin die bundesweit einheitliche Notrufnummer 116 116 für Kartensperrungen nutzen. Der Wechsel der Betreibergesellschaft des Sperrnotrufes hat keine Auswirkungen auf den Service. Das teilt die Sparkasse am Niederrhein mit.

Rund um die Uhr

Am 1. Juli 2005 startete der Sperrnotruf 116 116, der sieben Tage die Woche rund um die Uhr gewählt werden kann. Kunden der Sparkassen können dort mit einem einzigen Anruf ihre verlorenen oder gestohlenen Sparkassen-Cards und Kreditkarten sperren lassen. Anrufe aus dem Inland sind sowohl vom Fest- als auch vom Mobilfunknetz gebührenfrei, aus dem Ausland fallen entsprechenden Gebühren für ein reguläres Gespräch nach Deutschland an.

„Die Notfallnummer 116 116 ist sehr eingängig und kinderleicht zu merken. Ein Griff zum Telefonhörer und unsere Kunden sind bei Verlust ihrer Karten auf der sicheren Seite“, sagt Wolfhard Schirrmacher, Pressesprecher der Sparkasse am Niederrhein.

Direkt an den Dienstleister

Wer die Notrufnummer 116 116 anwählt, wird direkt an den Dienstleister weitervermittelt, der für die Kartensperrung zuständig ist. Die Vermittlungsstelle selbst nimmt keine Sperrung vor. Für die Sperrung seiner Sparkassen-Card muss man den Namen seiner Sparkasse und seine Kontonummer parat haben. Für die Sperrung einer Kreditkarte sind der Name der Sparkasse, die Art der Karte (Mastercard, Visa, u.a.) sowie die Kartennummer oder der aufgedruckte Name erforderlich.

18.1.06