Dieses Interview führte der leitende Regionalredakteur der Rheinischen Post, Richard Lucas-Thomas, nach der EU-Entscheidung zur Abschaffung der Gewährträgerhaftung und Einschränkung der Anstaltslast mit unserem Vorstandsvorsitzenden Hartmut Schulz.:



Die Banken und die EU-Kommission haben sich durchgesetzt: Die Gewährträgerhaftung für öffentlich-rechtliche Institute, also auch für Sparkassen, endet am 18. Juli 2005. Ein Papiertiger - oder direkte Auswirkung auf die Sparkassenkunden. Mit Hartmut Schulz, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Moers, sprach Richard Lucas-Thomas.

RP: Herr Schulz, die Zwangseinigung mit Brüssel wird die Krise einer Landesbank ein Bundesland vor den finanziellen Abgrund schiebt. Das lässt sich im Kleinen auch auf eine Stadt übertragen. Wie oft mussten die an der Sparkasse beteiligten Städte schon finanziell ausgleichen?

Hartmut Schulz: In den über 150 Jahren, in denen die Sparkasse Moers und ihre Vorgängerinstitute existieren, gab es noch kein einziges Mal den Fall, dass eine Gemeinde, eine Stadt oder der Kreis finanziell in die Bresche springen musste. Wir erwarten das auch zukünftig nicht. Für uns ist die Brüsseler Entscheidung unbedeutend, sie ändern nichts an unserer verlässlichen Geschäftspolitik. Wir bleiben mit unseren Geschäftsstellen in der Region.

RP: Die Sparkasse muss ihre finanziellen Risiken jetzt selber versichern, welche Kosten entstehen und wie werden sie umgelegt?

Hartmut Schulz: Die Einlagen unserer Kunden sind bereits seit Jahrzehnten über sparkasseneigene Einlagensicherungsfonds geschützt. Nun kann man darüber nachdenken, diese Fonds aufzustocken. Ganz praktisch bedeutet das jedoch nur eine verzinsliche Kapitalanlage, die keine Mehrkosten mit sich bringt.

RP: Wenn die Sparkasse den bevorzugten Status "öffentlich-rechtlich" verliert, welche Auswirkungen hat das auf die Ausschüttungen an Städte, Vereine und auf die Kulturstiftung der Sparkasse?

Hartmut Schulz: Der öffentlich-rechtliche Status der Sparkassen ist durch die Entscheidung gar nicht berührt. Im Gegenteil: Sie unterstreicht die Unverzichtbarkeit öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute. Die Privatisierung der Sparkassen läge ausschließlich im Interesse der Geschäftsbanken, welche die Sparkassen gerne kaufen würden, um sie für ihre Gewinnmaximierung zu missbrauchen. Unsere jährlichen Spendenausschüttungen betrifft die Neuregelung ebenso wenig wie die seit über zehn Jahren bestehende Kulturstiftung.

RP: Als nicht mehr öffentlich-rechtliches Institut entfällt auch die Verpflichtung, Pöstchen für die Politik bereitzustellen. Welche Konsequenzen hat die Zwangseinigung vor Brüssel auf den Aufsichtsrat und die Beiräte?

Hartmut Schulz: Gar keine. Die Mitwirkung der Politik in den Verwaltungsräten der Sparkassen ist überdies kein Übel, wie immer wieder unterstellt wird. Sie ist ein Segen. Wer könnte die Interessen einer Region besser vertreten als ihre demokratisch gewählten Vertreter aus den Kommunen und Kreisen. Sie stellen mit ihren geschäftspolitischen Weichenstellungen sicher, dass die Sparkassen auch zukünftig für flächendeckende Bankdienstleistungen und die finanzielle Versorgung des Mittelstandes sorgen. Denken Sie nur an England. Dort gibt es bereits ganze Landstriche ohne eine einzige Bankfiliale. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, wie wir sie auch weiterhin haben werden, gibt es dort nicht.

RP: Löst die Brüsseler Entscheidung nicht auch einen Fusionsdruck aus, wenn ja, mit welchen Partner möchten Sie künftig zusammengehen?

Hartmut Schulz: Die Brüsseler Entscheidung ändert nichts an der Leistungsfähigkeit unserer Sparkasse. Insofern verspüren wir dadurch auch keinen Fusionsdruck. Wir warten nun gespannt auf die Reform des Sparkassengesetzes, zu der sich die Länderfinanzminister im Zuge ihrer Verhandlungen bei der EU verpflichtet haben.

Vielen Dank für das Gespräch